feuerwiderstandsfähig
Ein Bauteil gilt als feuerwiderstandsfähig, wenn sein Feuerwiderstand ausreichend ist. «Ausreichend» bedeutet, dass der Feuerwiderstand demjenigen entspricht, der in der Umgebung, z. B. in der Nutzungseinheit, gefordert ist. Ein feuerwiderstandfähiges Fenster muss z. B. den gleichen Feuerwiderstand haben, der für die Wand gefordert ist. Feuerwiderstandsfähig bedeutet immer mindestens Feuerwiderstand 30.