Infoplattform für Brandschutz

Geltungsbereich und Zuständigkeiten im Kanton Graubünden

Die Anwendung der Brandschutzvorschriften (BSV) bei Neu- und Umbauten sowie die Einführung der BSV 2015 sind klar geregelt. Die Bewilligungsverfahren liegen in der Zuständigkeit der Kantone.

Zuständigkeiten

Die Kantonale Brandschutzbehörde ist zuständig für den vorbeugenden Brandschutz bei Gebäuden und Anlagen mit besonderer Gefährdung. Liegt keine besondere Gefährung vor, ist die Brandschutzbehörde der Gemeinde zuständig.

Die Mehrheit der politischen Gemeinden im Kanton Graubünden hat die Zuständigkeit der kantonalen Brandschutzbehörde, Abteilung Brandschutz der Gebäudeversicherung Graubünden, übertragen.

Rechtliche Grundlagen

Die Brandschutzvorschriften (BSV) der VKF sind in der ganzen Schweiz verbindlich. Sie bilden die Grundlage für Heureka.

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