Rauchwarnmelder – sicher dank Früherkennung
Rauchwarnmelder sind in den Bandschutzvorschriften nicht vorgeschrieben. Sie sind jedoch eine wirksame Massnahme, um Brände frühzeitig zu erkennen und Schäden gering zu halten.
Rauchwarnmelder detektieren Rauch und erkennen damit Feuer oder Schwelbrände. Der Alarm wird je nach Gerät akustisch und/oder optisch angezeigt.
Rauchwarnmelder sind nicht zu verwechseln mit Brandmeldeanlagen und können diese nicht ersetzen.
In welchen Räumen sollen Rauchwarnmelder installiert werden?
Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Regelungen zu Rauchwarnmeldern. Wir geben Ihnen deshalb Empfehlungen.
Bei Mehrfamilienhäusern empfiehlt es sich zusätzlich, Rauchwarnmelder in allgemein genutzten Räumen wie Treppenhäusern oder Korridoren und in separaten Räumen wie Kellerabteilen, Waschräumen oder Garagen anzubringen.
Ungeeignete Orte für Rauchwarnmelder
- sanitäre Einrichtungen wie Bäder oder Toiletten
- Räume mit Feinstaubbelastung (zum Beispiel Werkstätten oder Räume, in denen Renovierungsarbeiten stattfinden)
- Räume, deren Temperatur unter 0 °C oder über +55 °C liegt
- unmittelbare Nähe zu Klimaanlagen oder Lüftungskanälen mit Auslassöffnungen.
Wo werden Rauchwarnmelder richtig installiert?
- Ein Rauchwarnmelder kann einen Raum mit einer Fläche von 50 m² und einer Höhe von maximal 6 m abdecken.
- Zu Objekten wie Leuchten sollte ein Abstand von 30 cm, zur Wand mindestens 50 cm eingehalten werden.
- Der Rauch muss ungehindert zum Rauchwarnmelder gelangen können.
Wartung und Unterhalt
- Die meisten Rauchwarnmelder verfügen über einen Testknopf. Dieser sollte zweimal jährlich betätigt werden, um die Funktion zu überprüfen.
- Spätestens nach 10 Jahren sollten die Rauchwarnmelder ersetzt werden.
- Ist der Rauchwarnmelder über längere Zeit Temperaturen ausgesetzt, die ausserhalb der Spezifikationen des Herstellers liegen, zum Beispiel an ungeheizten Orten wie Garagen, kann sich die Lebensdauer verringern. Auch erhöhte Feinstaubkonzentrationen führen zu einer verkürzten Einsatzdauer.