Infoplattform für Brandschutz

Kinderbetreuung in der Schule

In einer Schule wird eine Tagesbetreuung integriert. Mit dem Umbau der Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss zu einer Kindestagesstätte muss geprüft werden, ob das bestehende Schulhaus den aktuellen Vorschriften entspricht.

Nutzungskonzept

Schulhaus mit Kindertagesstätte im 1. Obergeschoss

Brandschutztechnische Nutzungen: Schule und Kindertagesstätte

Der Korridor wird mit den Schulzimmern zu einer Nutzungseinheit zusammengefasst.

Gebäudegeometrie

Das Gebäude ist 9,6 m hoch und gehört damit in die Kategorie «Gebäude geringer Höhe» (bis 11 m hoch).

Brandschutzkonzept

Die Brandschutzmassnahmen werden nach dem Standardkonzept ausgelegt.

Qualitätssicherung

Das Gebäude wird voraussichtlich in QSS1 eingeteilt.Die Integration der Kindertagesstätte wird daran voraussichtlich nichts ändern.

Brandschutzabstände

Der Abstand zum nächsten Gebäude beträgt 14 m. Die minimal geforderten Brandschutzabstände sind damit eingehalten.

Brandabschnitte

Folgende Bereiche müssen als eigene Brandabschnitte ausgebildet sein:

  • Nutzung «Schule»
  • Nutzung «Kindertagesstätte»
  • gemeinsam genutzte Treppenhäuser (vertikale Fluchtwege)
  • Technikraum

Anforderungen an das Gebäude als Ganzes

Bei einer Kindertagesstätte gelten die gleichen baulichen Anforderungen wie bei Schulen. Unter der Nutzung «Schule, bis 11 m hoch» sind die Anforderungen aufgelistet:

Flucht- und Rettungswege

Als vertikale Fluchtwege dienen für beide Nutzungen die gemeinsamen Treppenhäuser.

Da die Geschossfläche grösser als 900 m2 ist, sind mindestens zwei Treppenhäuser gefordert.

Aufgrund der Anforderungen an die Nutzung «Schule» ist in den Treppenhäusern eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben.

Innerhalb der Nutzungseinheit sind die Anforderungen bei Schulräumen und Kindertagesstätte unterschiedlich (siehe Abschnitt «Anforderungen an die einzelnen Nutzungen».

Anforderungen an die einzelnen Nutzungen

  • Nutzung «Schule»

    Handfeuerlöscher sind vorgeschrieben.

     

    Fluchtwege innerhalb der Nutzung

    • Der Fluchtweg bis zum Treppenhaus darf maximal 35 m lang sein.
    • Zwischen Nutzung und Treppenhaus müssen Brandschutztüren installiert werden. Im Betrieb sollen diese offen stehen. Sie werden deshalb über Rauchmelder gesteuert und bei Rauch oder Feuer automatisch geschlossen.
  • Nutzung «Kindertagesstätte»

    Ein Handfeuerlöscher ist vorgeschrieben.

    In den Schlafräumen sind Rauchmelder empfohlen.

     

    Fluchtwege innerhalb der Nutzung

    • Der Fluchtweg bis zum Treppenhaus darf maximal 20 m lang sein.
    • Die Eingangstüre zum Treppenhaus muss als Brandschutztüre ausgeführt sein. Im Betrieb muss sie abgeschlossen bleiben und ist deshalb mit einem Schliesssystem nach SN EN 179 ausgerüstet.
    • Der Fluchtweg muss mit Rettungszeichen gekennzeichnet sein.

     

    In der Nähe der Kindertagesstätte muss ein geeigneter, jederzeit gut zugänglicher «Sammelplatz» bestimmt werden.

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