Temporäre Veranstaltungen
Als temporäre Veranstaltungen gelten zeitlich begrenzte Anlässe wie Festivals, Konzerte, Theatervorführungen, Ausstellungen, Open-Airs oder Märkte. Welche Massnahmen zu treffen sind, finden Sie in den folgenden Dokumenten.
Bestimmungen im Kanton Graubünden
Formular Gesuch Indoor-Pyrotechnik
Formular Meldung über die Durchführung einer Grossveranstaltung
Planungshilfe Nr. 06 Ergänzung zu VKF-Brandschutzmerkblatt «Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen»
Planungshilfe Nr. 08 Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnüngungszwecken (Feuerwerkskörper) und zu gewerblichen Zwecken (Bühnenfeuerwerk)