Rauch- und Wärmeabzug
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden.
Zuoberst in den Treppenhäusern (vertikale Fluchtwege) sind Abströmöffnungen vorgeschrieben. Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Öffnungen müssen direkt ins Freie führen.
- Ihre geometrische Lüftungsfläche muss mindestens 0,5 m² betragen.
- Die Öffnungen müssen sich von der Eingangsebene aus öffnen lassen.
- Ihre Funktionstüchtigkeit muss auch bei einem Stromausfall gewährleistet sein.
Ab einer Belegung mit 2 000 Personen ist eine RWA mit Leistungsnachweis gefordert. In diesem Fall muss ein Brandschutzplaner kontaktiert werden.
Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.