Rauch- und Wärmeabzug
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden. Je nach Nutzung und Brandabschnittsflächen bzw. Personenbelegungen ist eine RWA vorgeschrieben.
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist gefordert, wenn ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, der mit mehr als 300 Personen belegt werden kann.
Oben offene Innenhöfe müssen nicht entraucht werden.
Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.