Infoplattform für Brandschutz

Lagerung von Material

Erlaubt ist Material für den Betrieb und die Pflege des Fahrzeuges. Dieses muss in einem Kasten in der Einstellhalle aufbewahrt werden:

  • nicht brennbarer Kasten max. 1 m³ Inhalt
  • brennbarer Kasten max. 0.5 m³ Inhalt

Zusätzlich darf beim Abstellplatz abgestellt werden:

  • 1 Satz Pneus
  • anderes, dem Fahrzeug zugehöriges Material wie Dachträger
  • Sportgeräte wie Schlitten, Skis, Surfbretter usw.
  • Velos, Mopeds, Anhänger
  • Leitern

Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Garagen gelagert werden (Explosionsgefahr).

Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin, Heiz- und Dieselöl ist in Garagen verboten.

 

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