Lagerung von Material
Erlaubt ist Material für den Betrieb und die Pflege des Fahrzeuges. Dieses muss in einem Kasten in der Einstellhalle aufbewahrt werden:
- nicht brennbarer Kasten max. 1 m³ Inhalt
- brennbarer Kasten max. 0.5 m³ Inhalt
Zusätzlich darf beim Abstellplatz abgestellt werden:
- 1 Satz Pneus
- anderes, dem Fahrzeug zugehöriges Material wie Dachträger
- Sportgeräte wie Schlitten, Skis, Surfbretter usw.
- Velos, Mopeds, Anhänger
- Leitern
Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Garagen gelagert werden (Explosionsgefahr).
Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin, Heiz- und Dieselöl ist in Garagen verboten.
