Rauch- und Wärmeabzug
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden. Je nach Nutzung und Brandabschnittsflächen bzw. Personenbelegungen ist eine RWA vorgeschrieben.
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert, wenn:
- ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, der mit mehr als 300 Personen belegt werden kann.
ohne Löschanlage
- ab 2 400 m² Bürofläche bei ein- und zwei geschossigen Brandabschnitten
- ab 1 200 m² Bürofläche bei drei- und mehrgeschossigen Brandabschnitten in offener Verbindung
mit Löschanlage
- ab 4 800 m² Bürofläche bei ein- und zwei geschossigen Brandabschnitten
- ab 2 400 m² Bürofläche bei drei- und mehrgeschossigen Brandabschnitten in offener Verbindung
Oben offene Innenhöfe müssen nicht entraucht werden.
Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.