Infoplattform für Brandschutz

Rauch- und Wärmeabzug

 

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden. Je nach Nutzung und Brandabschnittsflächen bzw. Personenbelegungen ist eine RWA vorgeschrieben.

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert, wenn:

  • ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, der mit mehr als 300 Personen belegt werden kann.

ohne Löschanlage

  • ab 2 400 m² Bürofläche bei ein- und zwei geschossigen Brandabschnitten
  • ab 1 200 m² Bürofläche bei drei- und mehrgeschossigen Brandabschnitten in offener Verbindung

mit Löschanlage

  • ab 4 800 m² Bürofläche bei ein- und zwei geschossigen Brandabschnitten
  • ab 2 400 m² Bürofläche bei drei- und mehrgeschossigen Brandabschnitten in offener Verbindung

Oben offene Innenhöfe müssen nicht entraucht werden.

Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

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