bis 300 Personen
Eigentümer und Nutzer müssen die Personensicherheit in grösseren oder besonders gefährdeten Gebäuden gewährleisten. Sie sind verantwortlich dafür, dass neben den baulichen und…
Planungshilfe der GVG
Nr. 08: Pyrotechnische Gegenstände
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Gefährliche Stoffe
Lagerung von feuergefährlichen Stoffen
In Verkaufsräumen…