Infoplattform für Brandschutz

Temporäre Veranstaltungen

Als temporäre Veranstaltungen gelten zeitlich begrenzte Anlässe wie Festivals, Konzerte, Theatervorführungen, Ausstellungen, Open-Airs oder Märkte. Welche Massnahmen zu treffen sind, finden Sie in den folgenden Dokumenten.

Bestimmungen im Kanton Graubünden

Formular Gesuch Indoor-Pyrotechnik 

Formular Meldung über die Durchführung einer Grossveranstaltung 

Planungshilfe Nr. 06 Ergänzung zu VKF-Brandschutzmerkblatt «Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen»

Planungshilfe Nr. 08 Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnüngungszwecken (Feuerwerkskörper) und zu gewerblichen Zwecken (Bühnenfeuerwerk)

Merkblatt der VKF

2002-15 Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen

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